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Vermögensverzeichnis

Der Gerichtsvollzieher erstellt aus den Informationen des Gläubigers, die dieser im Rahmen der Vermögensauskunft angegeben hat, das Vermögensverzeichnis. Es wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Zur Einsichtnahme befugt sind Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen.