Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung (EV, früher auch „Offenbarungseid“ genannt) bedeutet im Rahmen der Zwangsvollstreckung, dass der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse, das „Vermögen“, abgeben muss. Das Vermögen wird in einem Vermögensverzeichnis aufgelistet und beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.
Seit dem 1.1.2013 wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung“ die EV durch die „Abgabe der Vermögensauskunft“, VA, ersetzt. Auch wenn EV und VA nicht exakt dasselbe meinen, werden die Begriffe häufig synonym verwendet.