Glossar: Finanzen

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung von staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen einen Schuldner. Die grundlegendste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel.

Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) bedeutet, dass eine natürliche Person, ein Unternehmen oder ein Staat seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner nicht über genügend Zahlungsmittel verfügt.

Zahlungsfähigkeit

Die Zahlungsfähigkeit (Solvenz, Kreditwürdigkeit, Liquidität) bedeutet, dass eine natürliche Person, ein Unternehmen oder ein Staat seine Verbindlichkeiten erfüllen kann.

Vermögensverzeichnis

Der Gerichtsvollzieher erstellt aus den Informationen des Gläubigers, die dieser im Rahmen der Vermögensauskunft angegeben hat, das Vermögensverzeichnis. Es wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Zur Einsichtnahme befugt sind Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen.

Vermögensauskunft

Der Schuldner ist auf Antrag des Gläubigers schon zu Beginn der Beitreibungsmaßnahmen verpflichtet, umfassend Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu geben und dies an Eides statt zu versichern. Dies ist die sog. Vermögensauskunft (früher EV).

Der Schuldner gibt im Rahmen eines Verfahrens zur Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft ab. Sie dient dazu, den Gläubiger über Vermögensgegenstände in Kenntnis zu setzen, in die er vollstrecken kann.

Schuldner

Ein Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss.

Ausfallwahrscheinlichkeit

Die Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit zeigt in Prozent an, ob bei einem Unternehmen innerhalb der nächsten 12 Monate mit einem Abfall in die schlechteste Bonitätsklassifizierung bzw. mit Zahlungsausfall zu rechnen ist.