Glossar

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Ausfallwahrscheinlichkeit

Die Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit zeigt in Prozent an, ob bei einem Unternehmen innerhalb der nächsten 12 Monate mit einem Abfall in die schlechteste Bonitätsklassifizierung bzw. mit Zahlungsausfall zu rechnen ist.

Auskunftei

Eine Auskunftei ist ein privatwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen, welches Informationen („Auskünfte“) zur wirtschaftlichen Leistung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen in einer Datenbank speichert und unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen kostenpflichtig zur Verfügung stellt. Ziel ist, Unternehmen dabei zu unterstützen, mit den Auskünften ihr unternehmerische Risiken so gering wie möglich zu halten.
Auskunfteien unterliegen rechtlichen Anforderungen, die im Bundesdatenschutzgesetz geregelt sind (insb. Ab § 27).

Befriedigung des Gläubigers, Gläubigerbefriedigung

Die Befriedigung des Gläubigers besagt, dass Schuldner ihre Schulden an den Gläubiger bezahlen.

Berechtigtes Interesse

§ 29 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur dann übermittelt werden dürfen, wenn „der Dritte, dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“
Als berechtigtes Interesse gilt zum Beispiel eine Forderung, Kontaktaufnahme im Rahmen einer unmittelbar bevorstehenden oder bestehenden Geschäftsbeziehung, Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche.

Bonität

Bonität ist die Kreditwürdigkeit von natürlichen Person, Unternehmen, Staaten. Sie sagt aus, inwiefern diese mögliche oder tatsächlich aufgenommene Schulden zurückzahlen können bzw. gewillt sind, sie zurück zu zahlen. Je besser die Bonität eingeschätzt wird, desto wahrscheinlicher ist die vertragsgemäße Bezahlung von Schulden.

Bonitätsindex

Der von CRIF entwickelte Bonitätsindex[NG] ist ein „leistungsfähiger Frühwarnindikator zur Beurteilung des Ausfallrisikos von deutschen Unternehmen. Der Bonitätsindex[NG] prognostiziert die Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die vorliegenden Daten werden nach wirtschaftlicher Relevanz gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Auf dieser Basis erhält jedes deutsche Unternehmen einen Wert zwischen 1,0 (sehr niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit) und 6,0 (Ausfall).
Der CRIF Bonitätsindex[NG] ist das wichtigste Instrument der Firmenauskunftsprodukte zur Beurteilung der Bonität von Geschäftspartnern.“

(Quelle: https://www.crifbuergel.de/de/taxonomy/term/466)

Bonitätsprüfung

Als eine Bonitätsprüfung (Bonitätsauskunft, Bonitätsbewertung, Bonitätsinformation) wird ein Vorgang bezeichnet, mit dem Informationen über bekannte Zahlungsstörungen oder Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson bereitgestellt werden. Sie dient der Prüfung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität, um z. B. das Risiko von Zahlungsausfall zu minimieren.

CRIF

CRIF ist einer der führenden Dienstleister für Auskünfte über Firmen und Privatpersonen und hat sich auf Bonitätsbewertung, Betrugsprävention und Adressmanagement spezialisiert.

Das Unternehmen gehört zur global agierenden Wirtschaftsauskunftei-Gruppe CRIF mit Hauptsitz in Bologna, Italien.

Datenschutz

Eine Auskunftei unterliegt den Regeln des Datenschutzes. Diese sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben. Jede Auskunftei ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Die Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes kontrolliert die Einhaltung des BDSG.

Datenschutzgesetz (BDSG)

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung (EV, früher auch „Offenbarungseid“ genannt) bedeutet im Rahmen der Zwangsvollstreckung, dass der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse, das „Vermögen“, abgeben muss. Das Vermögen wird in einem Vermögensverzeichnis aufgelistet und beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

Seit dem 1.1.2013 wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung“ die EV durch die „Abgabe der Vermögensauskunft“, VA, ersetzt. Auch wenn EV und VA nicht exakt dasselbe meinen, werden die Begriffe häufig synonym verwendet.

Eintragung, Eintragungsgrund

Spätestens drei Jahre, nachdem ein Eintragungsgrund im Schuldnerverzeichnis vermerkt wurde, wird er automatisch gelöscht. Der Eintragungsgrund wird aufgehoben. Für jede Eintragung ist ein gesonderter Antrag zur Löschung notwendig.

Forderung

Juristisch betrachtet bezeichnet eine Forderung einen sog. schuldrechtlichen Anspruch, z. B. eines Unternehmens (Gläubiger) gegenüber seinen Lieferanten oder Kunden (Schuldner) in Form von Geld, Sachgütern oder Dienstleistung. Eine Forderung besteht, wenn eine Leistung erbracht wurde (z. B. eine Warenlieferung) und keine Gegenleistung erfolgt (z. B. die Bezahlung der Leistung).

Gerichtsvollzieher/ Gerichtsvollzieherin

Diese Berufsgruppe ist Beamter/ Beamtin der Justiz und zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Kernaufgabe ist die Beitreibung von titulierten Geldforderungen.

Gläubiger

Als Gläubiger wird bezeichnet, wer von einem anderen, und zwar dem Schuldner, eine Leistung fordern kann.

Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen

Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Aus dem daraus resultierenden Vermögensverzeichnis geht eindeutig hervor, dass der Schuldner die Forderung des antragstellenden Gläubigers nicht befriedigen kann (z. B. wegen fehlender pfändbarer Gegenstände oder weil der Wert der angegebenen Gegenstände nicht ausreicht).

Haftanordnung

Die Haftanordnung (Haftbefehl) ist Bestandteil der Zwangsvollstreckung. Sie wird vom Gläubiger beantragt, vom Amtsgericht erlassen und vom Gerichtsvollzieher ausgeführt, sofern der Schuldner seiner Pflicht nach Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt nicht nachkommt bzw. die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigert. Mit der Haftanordnung soll die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden.

Inkasso

Als Inkasso wird die geschäftsmäßige Beitreibung von Forderungen (z. B. offener Rechnungen) durch Inkasso-Unternehmen bezeichnet, für die eine behördliche Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Voraussetzung ist.

Inkassoüberwachungsverfahren

Das Inkassoüberwachungsverfahren übernimmt üblicherweise ein Inkasso-Unternehmen. Es „überwacht“ im Auftrag ihrer Auftraggeber die titulierten Forderungen von Schuldnern. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Zahlungsfähigkeit der Schuldner überprüft und ggf. Maßnahmen (z. B. schriftlicher Schuldnerkontakt, Telefoninkasso, Abschluss von Zahlungsvereinbarungen, Verhandlungen mit Rechtsanwälten, Schuldnerberatern, Vollstreckungsmaßnahmen) eingeleitet, die zur Zahlung der Forderung führen sollen.

Inkassoverfahren

Ein Inkassoverfahren wird eingeleitet, wenn ein Schuldner seine Rechnung nicht bezahlt. Es wird üblicherweise von einem Inkassounternehmen durchgeführt.

Es gliedert sich in vier Verfahrensabschnitte:

1.) Das vorgerichtliche Inkassoverfahren: dessen Bestandteil sind z. B. Mahnschreiben. Bezahlt der Schuldner die fälligen Beträge nicht, folgt
2.) das gerichtliche Mahnverfahren: Im Rahmen dessen wird ein Mahn- und ggf. Vollstreckungsbescheid erlassen.
3.) Nachgerichtliches Inkassoverfahren: Im Rahmen dessen werden z. B. Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt.
4.) Inkassoüberwachungsverfahren.

Insolvenz

Eine Insolvenz bezeichnet die finanzielle Situation eines Schuldners, welcher seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Sie ist gekennzeichnet durch eine akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit.

Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren bei Verbrauchern („Verbraucherinsolvenzverfahren“) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung bei Insolvenz einer natürlichen Person (des Verbrauchers). Ziel ist die geregelte Abwicklung der Schulden. Konnte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners „mangels Masse“ nicht eröffnet werden, so wird dieses Merkmal im Schuldnerverzeichnis eingetragen und frühestens 5 Jahre nach Eintragung gelöscht.

Kredit

Als Kredit wird die Übereignung von Geld (z. B. Banknoten) oder vertretbare Sachen (z. B. Wertpapiere, Rohstoffe) durch einen Kreditgeber an einen Kreditnehmer bezeichnet. Zweck ist die befristete Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer Rückzahlung bzw. Gegenleistung verpflichtet (vgl. Kreditwürdigkeit).

Kreditwürdigkeit

Als Kreditwürdigkeit oder Bonität wird die Fähigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens bezeichnet, aufgenommene Schulden (einen „Kredit„) zurückzahlen zu können bzw. zu wollen.

Löschung (Schuldnerverzeichnis, Vermögensverzeichnis)

Seit dem 1.1.2013 werden in das Schuldnerverzeichnis folgende Negativmerkmale über Privatpersonen eingetragen: „Nichtabgabe der Vermögensauskunft“, „Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen“ und „Gläubigerbefriedigung nach einem Monat nicht nachgewiesen“. Die Eintragung wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung  automatisch gelöscht. Abweichend davon wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts gelöscht, wenn diesem

  1. die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist,
  2. das Fehlen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist oder
  3. die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung aufgehoben oder einstweilen ausgesetzt ist.

Das Vermögensverzeichnis eines Schuldners im Vermögensverzeichnisregister wird gelöscht nach Ablauf von zwei Jahren ab Auskunft oder wenn ein neues Vermögensverzeichnis desselben Schuldners hinterlegt wurde. Die Insolvenzeintragungen werden automatisch nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist weder bei Eintragungen im Vermögensverzeichnisregister noch bei Insolvenzeintragungen möglich.

Gerichtlich titulierte Forderungen (Titel) werden in der Regel nach 30 Jahren gelöscht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch noch nach der Frist von 30 Jahren Vollstreckungshandlungen möglich.

Mahnbescheid

Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens beantragt der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Er wird dem Schuldner in der Regel per Post zugeschickt. Nach Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Mahnverfahren

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren können Geldforderungen ohne Gerichtsververhandlung, aber per Gerichtsverfahren durchgesetzt werden. Dabei beantragt der Gläubiger beim zuständigen Zentralen Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. Die Forderung wird vollstreckbar, sofern der Schuldner fristgerecht keinen Widerspruch einlegt. Das Zentrale Mahngericht erlässt daraufhin einen Vollstreckungstitel.

Negativmerkmale

Als Negativmerkmale werden Informationen bezeichnet, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens zulassen.

Üblicherweise wird zwischen drei Arten von Negativmerkmalen unterschieden:
Weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren
Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren
Harte Negativmerkmale: Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen sowie Insolvenzverfahren bzw. bis 31.12.2012 Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung.

Die harten Negativmerkmale sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Der Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen.

Offenbarungseid

Als Offenbarungseid wird umgangssprachlich die Eidesstattliche Versicherung bezeichnet, welche ein Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Offenlegung („Offenbarung“) seiner Vermögensverhältnisse abgeben musste.

Restschuldbefreiung

Im Insolvenzrecht ist eine Restschuldbefreiung vorgesehen, sofern der Schuldner auch nach einigen Jahren seine Schulden nicht bezahlen kann. Er wird damit von „seinen Schulden befreit“. Vorangegangen ist eine Phase des „Wohlverhaltens“, in der bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Schufa

Die Schufa Holding AG (früher: SCHUFA e.V. – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine private deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Auskünfte zu Privatpersonen zur Verfügung stellt. Weitere bekannte Auskunfteien sind CRIF und Creditreform, die – anders als die Schufa – auch Auskünfte über Firmen bereitstellen.

Schuldner

Ein Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss.

Schuldnerverzeichnis (Schuldnerkartei, Schuldnerdatenbank, Schuldnerliste, Schuldnerregister, Schuldnerdaten)

Das Schuldnerverzeichnis (Schuldnerkartei, Schuldnerdatenbank, Schuldnerliste, Schuldnerregister, Schuldnerdaten) ist ein behördlich geführtes Register, in dem die sog. „harten Negativmerkmale“ von Schuldnern zusammengefasst sind und gebührenpflichtig beauskunftet werden können. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis sind gestattet, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Voraussetzung für einen Eintrag in das Schuldnerverzeichnis ist, dass jene Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden, die ihren vollstreckungsrechtlichen Auskunftspflichten nicht nachkommen oder gegen die die Vollstreckung erfolglos geblieben ist.

Scorewert

Ein Scorewert ist ein Zahlenwert auf Grundlage einer statistischen Analyse. Er bildet die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen ab. Das Scoring dient der Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos.

Selbstauskunft

Mit einer Selbstauskunft erklärt ein Kreditsuchender (z. B. künftiger Mieter) seine persönliche und wirtschaftliche Situation gegenüber einem Kreditgeber (z. B. künftiger Vermieter).

Titel, Vollstreckungstitel

Ein Titel bzw. Vollstreckungstitel ist eine amtliche Urkunde, die rechtsverbindlich die Zahlung einer Forderung anordnet, und Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist.

Verbindlichkeiten

Im Schuldrecht bedeutet Verbindlichkeit die Verpflichtung eines Schuldners zur Leistungserbringung (in der Regel eine Geldleistung) gegenüber seinem Gläubiger. Das Gegenteil sind Forderungen.

Vermögensauskunft

Der Schuldner ist auf Antrag des Gläubigers schon zu Beginn der Beitreibungsmaßnahmen verpflichtet, umfassend Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu geben und dies an Eides statt zu versichern. Dies ist die sog. Vermögensauskunft (früher EV).

Der Schuldner gibt im Rahmen eines Verfahrens zur Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft ab. Sie dient dazu, den Gläubiger über Vermögensgegenstände in Kenntnis zu setzen, in die er vollstrecken kann.

Vermögensverzeichnis

Der Gerichtsvollzieher erstellt aus den Informationen des Gläubigers, die dieser im Rahmen der Vermögensauskunft angegeben hat, das Vermögensverzeichnis. Es wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Zur Einsichtnahme befugt sind Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen.

Widerspruch

Als Widerspruch wird ein förmlicher Rechtsbehelf u. a. gegenüber einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid bezeichnet.

Zahlungsfähigkeit

Die Zahlungsfähigkeit (Solvenz, Kreditwürdigkeit, Liquidität) bedeutet, dass eine natürliche Person, ein Unternehmen oder ein Staat seine Verbindlichkeiten erfüllen kann.

Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) bedeutet, dass eine natürliche Person, ein Unternehmen oder ein Staat seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner nicht über genügend Zahlungsmittel verfügt.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung von staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen einen Schuldner. Die grundlegendste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel.