Datenschutz
Eine Auskunftei unterliegt den Regeln des Datenschutzes. Diese sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben. Jede Auskunftei ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Die Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes kontrolliert die Einhaltung des BDSG.