Forderung
Juristisch betrachtet bezeichnet eine Forderung einen sog. schuldrechtlichen Anspruch, z. B. eines Unternehmens (Gläubiger) gegenüber seinen Lieferanten oder Kunden (Schuldner) in Form von Geld, Sachgütern oder Dienstleistung. Eine Forderung besteht, wenn eine Leistung erbracht wurde (z. B. eine Warenlieferung) und keine Gegenleistung erfolgt (z. B. die Bezahlung der Leistung).