Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen
Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Aus dem daraus resultierenden Vermögensverzeichnis geht eindeutig hervor, dass der Schuldner die Forderung des antragstellenden Gläubigers nicht befriedigen kann (z. B. wegen fehlender pfändbarer Gegenstände oder weil der Wert der angegebenen Gegenstände nicht ausreicht).