Haftanordnung
Die Haftanordnung (Haftbefehl) ist Bestandteil der Zwangsvollstreckung. Sie wird vom Gläubiger beantragt, vom Amtsgericht erlassen und vom Gerichtsvollzieher ausgeführt, sofern der Schuldner seiner Pflicht nach Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt nicht nachkommt bzw. die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigert. Mit der Haftanordnung soll die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden.