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Inkassoverfahren

Ein Inkassoverfahren wird eingeleitet, wenn ein Schuldner seine Rechnung nicht bezahlt. Es wird üblicherweise von einem Inkassounternehmen durchgeführt.

Es gliedert sich in vier Verfahrensabschnitte:

1.) Das vorgerichtliche Inkassoverfahren: dessen Bestandteil sind z. B. Mahnschreiben. Bezahlt der Schuldner die fälligen Beträge nicht, folgt
2.) das gerichtliche Mahnverfahren: Im Rahmen dessen wird ein Mahn- und ggf. Vollstreckungsbescheid erlassen.
3.) Nachgerichtliches Inkassoverfahren: Im Rahmen dessen werden z. B. Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt.
4.) Inkassoüberwachungsverfahren.