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Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren bei Verbrauchern („Verbraucherinsolvenzverfahren“) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung bei Insolvenz einer natürlichen Person (des Verbrauchers). Ziel ist die geregelte Abwicklung der Schulden. Konnte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners „mangels Masse“ nicht eröffnet werden, so wird dieses Merkmal im Schuldnerverzeichnis eingetragen und frühestens 5 Jahre nach Eintragung gelöscht.