Kredit
Als Kredit wird die Übereignung von Geld (z. B. Banknoten) oder vertretbare Sachen (z. B. Wertpapiere, Rohstoffe) durch einen Kreditgeber an einen Kreditnehmer bezeichnet. Zweck ist die befristete Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer Rückzahlung bzw. Gegenleistung verpflichtet (vgl. Kreditwürdigkeit).