Die Befriedigung des Gläubigers besagt, dass Schuldner ihre Schulden an den Gläubiger bezahlen.
§ 29 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur dann übermittelt werden dürfen, wenn „der Dritte, dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.“
Als berechtigtes Interesse gilt zum Beispiel eine Forderung, Kontaktaufnahme im Rahmen einer unmittelbar bevorstehenden oder bestehenden Geschäftsbeziehung, Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche.
Bonität ist die Kreditwürdigkeit von natürlichen Person, Unternehmen, Staaten. Sie sagt aus, inwiefern diese mögliche oder tatsächlich aufgenommene Schulden zurückzahlen können bzw. gewillt sind, sie zurück zu zahlen. Je besser die Bonität eingeschätzt wird, desto wahrscheinlicher ist die vertragsgemäße Bezahlung von Schulden.
Der von CRIF entwickelte Bonitätsindex[NG] ist ein „leistungsfähiger Frühwarnindikator zur Beurteilung des Ausfallrisikos von deutschen Unternehmen. Der Bonitätsindex[NG] prognostiziert die Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die vorliegenden Daten werden nach wirtschaftlicher Relevanz gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Auf dieser Basis erhält jedes deutsche Unternehmen einen Wert zwischen 1,0 (sehr niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit) und 6,0 (Ausfall).
Der CRIF Bonitätsindex[NG] ist das wichtigste Instrument der Firmenauskunftsprodukte zur Beurteilung der Bonität von Geschäftspartnern.“
Als eine Bonitätsprüfung (Bonitätsauskunft, Bonitätsbewertung, Bonitätsinformation) wird ein Vorgang bezeichnet, mit dem Informationen über bekannte Zahlungsstörungen oder Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson bereitgestellt werden. Sie dient der Prüfung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität, um z. B. das Risiko von Zahlungsausfall zu minimieren.