Diese Berufsgruppe ist Beamter/ Beamtin der Justiz und zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Kernaufgabe ist die Beitreibung von titulierten Geldforderungen.
Als Gläubiger wird bezeichnet, wer von einem anderen, und zwar dem Schuldner, eine Leistung fordern kann.
Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Aus dem daraus resultierenden Vermögensverzeichnis geht eindeutig hervor, dass der Schuldner die Forderung des antragstellenden Gläubigers nicht befriedigen kann (z. B. wegen fehlender pfändbarer Gegenstände oder weil der Wert der angegebenen Gegenstände nicht ausreicht).