Glossar

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Kredit

Als Kredit wird die Übereignung von Geld (z. B. Banknoten) oder vertretbare Sachen (z. B. Wertpapiere, Rohstoffe) durch einen Kreditgeber an einen Kreditnehmer bezeichnet. Zweck ist die befristete Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer Rückzahlung bzw. Gegenleistung verpflichtet (vgl. Kreditwürdigkeit).

Kreditwürdigkeit

Als Kreditwürdigkeit oder Bonität wird die Fähigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens bezeichnet, aufgenommene Schulden (einen „Kredit„) zurückzahlen zu können bzw. zu wollen.