Im Schuldrecht bedeutet Verbindlichkeit die Verpflichtung eines Schuldners zur Leistungserbringung (in der Regel eine Geldleistung) gegenüber seinem Gläubiger. Das Gegenteil sind Forderungen.
Der Schuldner ist auf Antrag des Gläubigers schon zu Beginn der Beitreibungsmaßnahmen verpflichtet, umfassend Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu geben und dies an Eides statt zu versichern. Dies ist die sog. Vermögensauskunft (früher EV).
Der Schuldner gibt im Rahmen eines Verfahrens zur Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft ab. Sie dient dazu, den Gläubiger über Vermögensgegenstände in Kenntnis zu setzen, in die er vollstrecken kann.
Der Gerichtsvollzieher erstellt aus den Informationen des Gläubigers, die dieser im Rahmen der Vermögensauskunft angegeben hat, das Vermögensverzeichnis. Es wird beim Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Zur Einsichtnahme befugt sind Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen.
siehe Titel