(Schuldnerregisterauskunft)
Die Kurzauskunft Privatpersonen bietet Ihnen die Information, ob zu einer inländischen Privatperson „harte“ Negativmerkmale oder aktuelle Inkasso-Informationen mit weichen und mittleren Negativmerkmalen in der CRIF Datenbank verzeichnet sind.
Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten, stammen die Informationen aus unterschiedlichen Quellen.
Sie erhalten Detailinformationen, wie z.B.
· die Anzahl der vorliegenden Negativdaten
· das Datum des letzten Eintrags
· die Angabe des Gerichts sowie das Aktenzeichen des ausschließlich letzten Eintrags.
Voraussetzung für die Bonitätsprüfung sind folgende Pflichtangaben:
· Vor- und Nachname
· Anschrift
· Geburtsdatum (optional)
Prüf- und Ausgabeelemente:
· Adressnormierung und –validierung
· Personensuche im CRIF Datenbestand
· Identifikationsprüfung
· Beauskunftung der vorliegenden Negativmerkmale im CRIF Datenbestand
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „(B1) Kurzauskunft Privatpersonen“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck-Bonität-Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 € fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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